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FG Saarland, 04.07.1995 - 1 K 220/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.06.1993 - XI R 62/90
Umsatzsteuer - Vermietung
Auszug aus FG Saarland, 04.07.1995 - 1 K 220/93
Die von der Klägerin getätigten Umsätze sind demnach für 1987 in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 62/90 , BStBl II 1993, 808) und für 1988 in eine steuerfreie Grundstücksveräußerung und eine steuerpflichtige Veräußerung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. - FG Saarland, 04.07.1995 - 1 K 219/93
Umsatzsteuer; Teppichboden als ,,spezieller Oberboden'' i. S. von Abschn. 86 Abs. …
Auszug aus FG Saarland, 04.07.1995 - 1 K 220/93
Wegen des Begriffs "Betriebsvorrichtungen" und die Behandlung des Bodenbelags für die Tennishalle als Betriebsvorrichtung verweist der Senat auf sein Urteil 1 K 219/93 vom gleichen Tage, das im Parallel verfahren betr.
- FG Thüringen, 18.07.2001 - III 1155/00
Investitionszulage für Spezialbeleuchtung der Obst- und Gemüseabteilung eines …
Unterscheidet sich die Beleuchtungsanlage wie im Streitfall somit deutlich von der üblichen Raumbeleuchtung, ist unbeachtlich, dass sie möglicherweise rein faktisch daneben auch deren Funktion wahrnimmt (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 4. Juli 1995 1 K 220/93, JURIS Dokument: Nr. STR957072270).